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Finger berührt digitale Oberfläche

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der PIA Media GmbH (ehemals Performance Media Deutschland GmbH), der PIA Media MUC GmbH (ehemals blue Summit GmbH) und der PIA Media DUS GmbH (ehemals Digital Media GmbH) für Anbietende von Online-Werbeflächen.

1. Allgemeines

1.1. Die PIA Media GmbH, die PIA Media MUC GmbH und die PIA Media DUS GmbH sind Online-Mediaagenturen.

1.2. Die AEB der PIA Media GmbH, der PIA Media MUC GmbH und der PIA Media DUS GmbH werden Bestandteil eines jeden zwischen PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH und einem Anbietenden von Online-Werbeflächen („Anbietender“) geschlossenen Vertrages über die Buchung von Online-Werbeflächen. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen AEB von PIA Media GmbH, PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH. Die AEB gelten auch dann, wenn PIA Media GmbH, PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH nicht ausdrücklich auf sie Bezug nimmt und auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen gleicher Art zwischen dem Anbietenden und der PIA Media GmbH, PIA Media MUC GmbH bzw. der PIA Media DUS GmbH, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

1.3. Diese AEB und etwaig mit der Kundin bzw. dem Kunden getroffene individualvertragliche Vereinbarungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AEB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbietenden gelten nicht, es sei denn PIA Media GmbH, PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Eine Annahme von Leistungen des Anbietenden oder deren Bezahlung bedeutet keine Zustimmung zur Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbietenden, auch wenn nach diesen die Antragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist oder PIA Media GmbH, PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH nach Hinweis des Anbietenden auf die Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlt.

2. Zustandekommen von Verträgen

2.1. Einem Vertrag zwischen PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH und dem Anbietenden geht in der Regel eine Buchungsanfrage von PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH voraus. Die PIA Media GmbH, die PIA Media MUC GmbH und die PIA Media DUS GmbH sind jedoch auch berechtigt, direkt eine Buchung beim Anbietenden vorzunehmen. Die Buchungsanfrage oder Buchung kann in Schriftform, per Telefax oder per E-Mail erfolgen und enthält folgende Angaben:
2.1.1. Art und Umfang der Werbeflächen,
2.1.2. Format und Größe der Werbemittel,
2.1.3. Buchungszeitraum,
2.1.4. Vergütung (inklusive aller preisrelevanten Bestandteile, exkl. Umsatzsteuer).

2.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung in Schriftform („Buchungsbestätigung“), per Telefax oder per E-Mail durch den Anbietenden zustande. Die Buchungsbestätigung hat unverzüglich zu erfolgen, mithin innerhalb von 2 Werktagen (Kalendertage, ausgenommen Samstage, Sonntage und bundeseinheitliche Feiertage). Bei einer verspäteten Rückmeldung durch den Anbietenden ist PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH nicht mehr an ihre Buchungsanfrage oder Buchung gebunden. Die verspätete Rückmeldung gilt als neues Angebot. Nachfolgende Ziffer 2.3 Satz 2 gilt entsprechend.

2.3. Erfolgt die Buchungsbestätigung mit veränderten Angaben, so gilt dies als neues Angebot. Der Anbietende hat PIA Media GmbH bzw. bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH auf veränderte Angaben hinzuweisen. Dieses gilt nur dann als angenommen, wenn PIA Media GmbH bzw. bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH diesem neuen Angebot in Schriftform, per Telefax oder per E-Mail ausdrücklich zugestimmt hat.

3. Nutzung der gebuchten Werbefläche

3.1. PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH wird dem Anbietenden die für die Platzierung der Werbemittel notwendigen Daten (insbesondere Werbemotive, Redirects und Websitetags) zur Verfügung stellen. Die Bereitstellung erfolgt in elektronischer Form. Der Anbietende hält für die Bereitstellung entsprechende technische Vor- und Einrichtungen bereit.

3.2. Der Anbietende garantiert, dass die Werbeflächen sämtliche Arten von gängigen Tags zulassen (beispielsweise Rich Media Tags und andere Adserving Tags). Er garantiert, dass er hinsichtlich der gebuchten Werbeflächen über die erforderlichen Rechte verfügt.

3.3. PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH kann frei darüber bestimmen, welche Werbemotive unter der Werbefläche platziert werden sollen. PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH ist nicht verpflichtet, eine gebuchte Werbefläche für ein bestimmtes Werbemotiv zu nutzen. PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH hat insbesondere das Recht, während eines Buchungszeitraums Werbemotive auszutauschen.

3.4. Der Anbietende prüft die für die Platzierung der Werbemittel notwendigen und übermittelten Daten unverzüglich, jedenfalls binnen 3 Werktagen ab ihrer zur Verfügungstellung. Etwaige technische Probleme, die einer Verwendung der Daten entgegenstehen könnten, wird der Anbietende unverzüglich gegenüber PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH per E-Mail mitteilen. Soweit möglich, wird PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH etwaige technische Probleme umgehend beheben und dem Anbietenden die Daten in korrigierter Fassung zur Verfügung stellen. Sollte es PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH nicht möglich sein, die technischen Probleme zu beheben und dem Anbieter die Daten in korrigierter Fassung zukommen zu lassen, sind PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Vor Erklärung des Rücktritts ausgetauschte Daten sind an die PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH unverzüglich zurückzugewähren und beim Anbietenden zu löschen.“

3.5. Der Anbietende ist nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Daten zu verändern.

3.6. Jede Änderung oder Missbrauch der Tags durch den Anbietenden ist zu unterlassen.

4. Platzierung der Werbemittel durch den Anbietenden

4.1. Der Anbietende trägt dafür Sorge, dass die Werbemittel nicht auf Websites im Zusammenhang mit folgendem Inhalt platziert werden:
4.1.1. Erotika und ähnliche einschlägige Artikel (Verhütungsmittel, etc.)
4.1.2. Darstellungen, die mit dem nackten menschlichen Körper werben oder eine Beziehung zwischen Produkten und erotischen Symbolen herstellen
4.1.3. Nationalsozialistische oder volksverhetzende Literatur, Embleme und dergleichen
4.1.4. Inhalte/Darstellungen, die Krieg und Gewalt verherrlichen
4.1.5. Kosmetische Artikel sowie Erzeugnisse, die eine Täuschung des Konsumenten beinhalten oder beabsichtigen
4.1.6. Inhalte/Darstellungen, mit deren Veröffentlichung der Betreiber gegen den lauteren Wettbewerb verstoßen könnte
4.1.7. Inhalte/Darstellungen, die geeignet sind, religiöse Gefühle der Nutzer zu verletzen
4.1.8. Inhalte/Darstellungen von politischen Parteien zum Zweck der Wahlkampfwerbung
4.1.9. Inhalte/Darstellungen von politischem Extremismus
4.1.10. Inhalte/Darstellungen zum Thema Glücksspiel. Es ist ebenfalls untersagt, dass Websites mit solchen Inhalten bestimmungsgemäß über die Webseite abrufbar sind (z.B. durch Hyperlinks), auf denen die Werbemittel platziert werden.

4.2. Werbemittel dürfen nur auf Websites platziert werden, die im Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags zum Portfolio eines Anbietenden gehörten.

4.3. Von den vereinbarten Kontingenten dürfen maximal 10 % auf Community-Plattformen und Onlinespiele-Plattformen platziert werden, soweit nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Die Verbote nach Ziffer 4.1 bleiben unberührt.

4.4. Es ist unzulässig, die Werbemittel über
4.4.1. technisch generierte Impressions und/oder Clicks
4.4.2. incentivierte Impressions und/oder Clicks
4.4.3. AdBlock Traffic einzublenden.

4.5. Soweit vertraglich nicht anders geregelt, ist eine Einblendung von Werbemitteln auf mobilen Endgeräten nicht gestattet. Etwas anderes gilt lediglich im Hinblick auf solche mobilen Endgeräte, die aufgrund ihrer Bildschirmgröße (Tablets und Notebooks) und Browsereinstellungen die Website in der Normalansicht (also nicht in der Mobil-Version) in angemessener Größe (d.h. hinsichtlich Farbgebung, lesbarer Textgröße, Wahrnehmbarkeit der Anzeige als Ganzes, etc.) darstellen. Die Mindestgröße für das Display beträgt in diesem Fall acht Zoll.

4.6. Der Anbietende ist verpflichtet, auf den vereinbarten Werbeflächen die ihm von PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH zur Verfügung gestellten Tags einzubinden, mit denen die URL der Werbefläche nachverfolgt werden kann. PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH darf diese URLs benutzen, um die vertragsgemäße Platzierung und Einblendung der Werbemittel zu prüfen oder durch Dritte prüfen zu lassen.

4.7. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Anbietende durch Geo-Targeting sicherzustellen, dass die Werbung nur gegenüber dem Adressierenden mit einer Internetadresse aus Deutschland angezeigt wird. Der Anbietende hat darüber hinaus sicherzustellen, dass die Werbung über den gebuchten Zeitraum gleichmäßig pro Tag, Platzierung und Format angezeigt wird.

4.8. Bei TKP-Buchungen (Tausend-Kontakt-Preis-Buchungen) müssen die Werbemittel auf einer Website so platziert werden, dass sie für den Nutzer auf den ersten Blick sichtbar sind, ohne dass er scrollen muss (above the fold), soweit vertraglich nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart ist.

4.9. Der Anbietende garantiert, dass der vertraglich vorgesehenen Platzierung der Werbemittel keine Schutzrechte Dritter entgegenstehen. Er garantiert, dass die Werbeflächen und deren Verwendung für die Werbemittel von PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH nicht gegen die geltende Rechtsordnung verstoßen.

5. Weitere Mitwirkungspflichten des Anbietenden

5.1. Der Anbietende ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Sollten sich – gleich aus welchen Gründen – Veränderungen ergeben, so ist der Anbietende verpflichtet, die betreffenden Angaben gegenüber PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH unverzüglich zu korrigieren. Die Mitteilung muss mindestens in Textform (E-Mail) erfolgen.

5.2. Der Anbietende ist verpflichtet, PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH unverzüglich per E-Mail darüber in Kenntnis zu setzen, wenn sich eine gebuchte Werbefläche so verändert, dass die vertragsgemäße Nutzung möglicherweise beeinträchtigt wird.

5.3. Der Anbietende ist verpflichtet, PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH eine Telefonnummer oder E-Mailadresse zu benennen, unter der in dringenden Fällen eine Erreichbarkeit an Wochenenden sichergestellt ist.

5.4. Der Anbietende ist innerhalb seiner Herrschaftssphäre verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Änderungen oder Missbräuche auch nicht durch Dritte vorgenommen werden können. Ein Missbrauch ist insbesondere dann anzunehmen, wenn Tags auf Werbeflächen gesetzt werden, die nach dem Vertrag und diesen AEB nicht verwendet werden dürfen.

6. Folge bei Verstößen durch den Anbietende und Vertragsstrafe

6.1. PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH ist berechtigt, Werbemittel, die der Anbietende entgegen der Bestimmung dieser AEB platziert hat, auf Kosten des Anbietenden zu blockieren und/oder durch Dritte blockieren zu lassen.

6.2. Kommt der Anbietende seinen Verpflichtungen im Hinblick auf erforderliche Mitwirkungshandlungen gem. Ziffer 5 und Vorgaben an die Platzierung entsprechend des Vertrages nicht nach, so ist PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH nicht zur Zahlung der Vergütung im Hinblick auf die davon betroffenen Werbemittel verpflichtet.

6.3. Der Anbietende hat die vertragswidrig platzierten und/oder vertragswidrig eingeblendeten Werbemittel unverzüglich zu beseitigen, spätestens jedoch innerhalb von drei Stunden ab Zugang einer entsprechenden Mitteilung von PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH. Zugang meint die Möglichkeit der Kenntnisnahme, mithin den Zeitpunkt zu dem eine entsprechende Mitteilung der PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH, etwa per E-Mail auf dem Server des Anbietenden eingegangen ist.

6.4. Sämtliche Werbekontakte, die entgegen den Bestimmungen in den Ziffern 3.5, 3.6, 4.1 bis 4.7 und 5.4 generiert wurden, werden bei der Berechnung der Vergütung nicht berücksichtigt.

6.5. Der Anbietende ist dazu verpflichtet, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in den vorstehenden Ziffern 3.5, 3.6, 4.1 bis 4.9 und 5 genannten Bestimmungen eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 5 % der Netto-Auftragssumme an PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH zu zahlen (Festlegung der Höhe erfolgt nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) durch PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH), ohne dass PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH einen konkreten Schadensnachweis vorlegen muss. Die Geltendmachung weitergehender Schadensansprüche oder andersartiger Ansprüche durch die PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH, bleiben unberührt. Dem Anbietende bleibt vorbehalten einen Nachweis zu erbringen, dass der PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Vertragsstrafe ist auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch anzurechnen.

7. Buchungszeiträume

7.1. Soweit nicht anderweitig vereinbart, haben die Vertragsparteien feste Buchungszeiträume vereinbart, in denen ein Start- und Endtermin genannt werden. Der Anbietende darf weder vor dem vereinbarten Startdatum seine Leistung beginnen noch diese nach dem vereinbarten Enddatum fortsetzen. Wenn das vereinbarte Startdatum durch den Anbietenden nicht eingehalten werden kann, hat der dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen und – sofern PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH keine andere Entscheidung treffen – das Startdatum schnellstmöglich nachzuholen.

7.2. Liefert PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH die erforderlichen Daten nicht rechtzeitig in der erforderlichen Güte, so gilt Folgendes:
7.2.1. Im Grundsatz gilt, dass sich bei vereinbarten Kontingenten für Werbekontakte oder sonstige vergütungsrelevante Ereignisse, das Volumen entsprechend der geringeren Dauer des tatsächlich von PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH genutzten Buchungszeitraums verringert.
7.2.2. Eine Kompensation kann der Anbietende nur verlangen, wenn und soweit 7.2.2.1. der Anbietende nachweislich Aufträge von Dritten aufgrund der Buchung von PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH nicht angenommen hat und
7.2.2.2. der Anbietende nachweislich trotz ernsthaften Bemühens die Werbefläche während der Dauer der Nichtnutzung von PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH auch nicht für andere Aufträge von Dritten einsetzen kann. Die maximale Höhe der Kompensation ist auf den Betrag beschränkt, den PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH als Vergütung hätte entrichten müssen, wenn die erforderlichen Daten rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden wären. Mögliche Kompensationsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Kenntniserlangung durch den Anbietende. Darüberhinausgehende Ansprüche stehen dem Anbietenden nicht zu.

8. Vergütungsrelevante Werbekontakte

8.1. Vergütungsfähige Werbekontakte sind nur solche, bei denen der Anbietende die in der Buchung oder Buchungsanfrage genannten Voraussetzungen (z.B. Geo-Targeting, Device etc.) einhält.

8.2. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart wird bei TKP pro Internetnutzer nur ein vergütungsrelevantes Ereignis innerhalb von 24 Stunden berücksichtigt.

8.3. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart, hat der Anbietende keinen gesonderten Vergütungsanspruch, wenn er Werbemittel über die vereinbarten Kontingente hinaus platziert und/oder einblendet und/oder Klicks durch Internetnutzer erzielt.

9. Monitoring und Reporting

Der Anbietende ist verpflichtet zu erfassen, welche Werbemittel auf welcher Werbefläche den Internetnutzern angezeigt und gegebenenfalls auch angeklickt wurden. Der Anbietende ist verpflichtet, der PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. der PIA Media DUS GmbH wöchentlich einen Monitoring- und Reportingbericht zu übermitteln.

10. Preise/Vergütung

10.1. Die vereinbarten Preise und Vergütungssätze sind Festpreise einschließlich sämtlicher preisrelevanter Faktoren. Sie verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

10.2. Wird bei einem vereinbarten Gesamtpreis nach Vertragsschluss eine Änderung der Leistungen vereinbart, die zu einer Minderung des Leistungsumfangs führt, so reduziert sich der Gesamtpreis. Bei der Reduzierung wird auf der dem Gesamtpreis zugrundeliegenden Preisbasis ein entsprechend verringerter Gesamtpreis berechnet. Ist die Preisbasis zweifelhaft, so ist davon auszugehen, dass der Preis um den gleichen prozentualen Anteil sinkt, wie sich der Leistungsumfang reduziert hat. Entsprechendes gilt für den Fall, wenn nach Vertragsabschluss der Leistungsumfang aufgrund beidseitiger schriftlicher Vereinbarung quantitativ gesteigert wird.

10.3. Die Vergütung ist nach Ablauf des in der Buchungsbestätigung vertraglich vereinbarten Buchungszeitraums fällig, auch wenn es sich um einen variablen Buchungszeitraum (vgl. Ziffer 7.1.) handelt. Die Rechnungsstellung darf erst nach Ablauf dieses Buchungszeitraums erfolgen.

10.4. Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist 30 Tage nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung bei PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH zur Zahlung fällig. Die Rechnung kann auch in elektronischer Form an: invoice-ham@piamedia.com; invoice-muc@piamedia.com; invoice-dus@piamedia.com übermittelt werden.

10.5. Soweit keine abweichende Regelung zwischen den Vertragsparteien getroffen wurde, gewährt der Anbietende bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung 3 % Skonto.

11. Haftung

11.1. Sollte der Anbietende gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen und/oder Garantien nicht einhalten, so hat er PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen; auf Ziffer 6.5. wird verwiesen. Insbesondere hat der Anbietende PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung sind von dem Anbietende in vollem Umfang zu erstatten.

11.2. PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH kann verlangen, dass der Anbietende einem Rechtsstreit auf Seiten von PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH beitritt, wenn ein Dritter Umstände behauptet, die zugleich einen Verstoß des Anbietenden gegen dessen vertragliche Pflichten bedeuten können.

12. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

12.1. Die Laufzeit von Verträgen richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Buchungszeitraum.

12.2. PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH ist berechtigt, einzelne Bestandteile der Buchung mit einer Frist von einem Werktag zu kündigen (Abbruchrecht) sofern hierfür sachliche Gründe vorliegen (insbesondere eine entsprechende Forderung des Endkunden, schlechte Performance etc.), die dem Anbietenden darzulegen sind. Der Anbietende ist berechtigt, seine Leistungen bis zum Datum des Wirksamwerdens der Kündigung abzurechnen.

12.3. Beide Vertragsparteien sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Ein wichtiger Grund, der PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
12.3.1. Die vertraglich vereinbarten Werbeflächen wurden so verändert, dass die vertragsgemäße Platzierung der Werbemittel beeinträchtigt wird;
12.3.2. Der Anbietende hat ohne Zustimmung von PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH die ihm zur Verfügung gestellten Daten verändert;
12.3.3. Der Anbietende hat Werbemittel entgegen den Bestimmungen von Ziffer 4 platziert;
12.3.4. Durch ein Verhalten des Anbietenden, dass nicht den Grundsätzen von Treu und Glauben entspricht, werden bestehende Vertragsbeziehungen zwischen PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH und deren Vertragspartnern ernsthaft gefährdet;
12.3.5. Der Anbietende kommt einer Vertragspflicht trotz erfolgter Abmahnung durch PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach;
12.3.6. PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH ist ein Festhalten am Vertrag aus einem sonstigen, in der Person des Anbietenden liegenden Grund, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen nicht mehr zumutbar, beispielsweise, weil Umstände in der Person des Anbietenden vorliegen, welche befürchten lassen, dass dieser seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag dauerhaft nicht mehr nachkommen kann. Die Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts schließt weitergehende Schadensersatzansprüche und/oder gesetzliche Rücktrittsrechte nicht aus.

12.4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail oder Telefax).

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1. Der Anbietende ist verpflichtet, sämtliche vertragsrelevanten Inhalte vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der von der PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH erteilten Aufträge auszuwerten und zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Der Anbietende verpflichtet sich insbesondere,
13.1.1. die ihm zur Verfügung gestellten Informationen nur Mitarbeitern zugängig zu machen, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind;
13.1.2. ihm überlassene Unterlagen auf erstes Anfordern und/oder nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich kostenfrei und vollständig an PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH zurückzugeben;
13.1.3. es zu unterlassen, diese Geschäftsbeziehung ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH gegenüber Dritten direkt oder indirekt zu erwähnen. Zu Dritten zählen insbesondere die Kunden von PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH.

13.2. Unabhängig von den vorstehenden Bestimmungen ist jede Vertragspartei berechtigt, vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei ohne Zustimmung offenzulegen, wenn dies
13.2.1. von einem Gericht oder einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle im Rahmen von rechtlichen Anforderungen verlangt wird;
13.2.2. durch zwingendes Recht vorgeschrieben ist;
13.2.3. gegenüber den Mitarbeitern oder solchen Beratern einer Vertragspartei erfolgt, die beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Offenlegung ist auf das im konkreten Fall erforderliche Maß zu beschränken.

13.3. Der Anbietende wird die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Verpflichtungen der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG und das Fernmeldegeheimnis nach § 88 TKG sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 9 BDSG einhalten. Eine nach dem Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung der vom Anbietenden eingesetzten Mitarbeiter auf die Wahrung des Datengeheimnisses ist vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit vorzunehmen. Im Falle einer Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung) ist von den Vertragsparteien eine gesonderte Vereinbarung (Auftragsdatenverarbeitungsvertrag) abzuschließen.

13.4. Sofern der Anbietende im Rahmen der Buchung von Online-Werbeflächen bestimmte, anonymisierte und/oder pseudonymisierte Daten über den Endnutzer erhält (z.B. IP-Adressen, User IDs, Nutzerprofile, etc.), sichert der Anbietende zu, diese Daten ausschließlich für die spezifische Kampagne, für die diese Daten zur Verfügung gestellt wurden, zu nutzen. Der Anbietende verpflichtet sich insbesondere, die Daten für keine andere Kampagne und nicht für andere Kunden und/oder Vertragspartner des Anbietenden zu nutzen. Der Anbietende verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben.

13.5. Werbe-, Presse- oder sonstige Veröffentlichungen, in denen die Geschäftsbeziehung der Vertragsparteien mitgeteilt wird, sind der jeweils anderen Vertragspartei zur vorherigen Abstimmung vorzulegen. Eine Veröffentlichung darf nur in beiderseitigem Einvernehmen erfolgen. Eine erteilte Genehmigung kann mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden.

13.6. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 13 ist der Anbietende verpflichtet, PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH eine Vertragsstrafe zu zahlen, die von PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH nach billigem Ermessen zu bestimmen ist und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.

14. Schlussbestimmungen

14.1. PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an ein mit PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH verbundenes Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG zu übertragen und abzutreten. In allen übrigen Fällen ist keine Partei berechtigt, diesen Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei auf einen Dritten zu übertragen.

14.2. Der Anbietende kann gegenüber Ansprüchen von PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Anbietende nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

14.3. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg für PIA Media GmbH bzw. München für PIA Media MUC GmbH bzw. Düsseldorf für PIA Media DUS GmbH.

14.5. Änderungen zu diesen AEB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst. Der Vorrang einer Individualvereinbarung (§ 305 b BGB) bleibt unberührt.

Stand: September 2024