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Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB) für Media + (Tech-)Consulting
PIA Media GmbH, PIA Media MUC GmbH und PIA Media DUS GmbH
im Geschäftsverkehr mit Unternehmern April 2026

1. Geltungsbereich / Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über Media‑, Technologie‑ und Beratungsleistungen der

– PIA Media GmbH,
– PIA Media MUC GmbH und
– PIA Media DUS GmbH,

– nachfolgend jeweils einzeln und gemeinsam „PIA Media“ –

ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das heißt (i) natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, welche unsere Leistung zur gewerblichen oder beruflichen Verwendung in Anspruch nehmen und (ii) gegenüber Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2. Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Vertragspartnern – nachstehend „Auftraggeber“ – genannt, auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich diese AGB. 

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen; andernfalls werden sie zurückgewiesen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.

Unsere AGB gelten anstelle etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, insbesondere Einkaufsbedingungen (EKB) des Auftraggebers auch dann, wenn nach diesen EKB die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Einkaufsbedingungen vorgesehen ist, oder wir nach Hinweis des Auftraggebers auf die Geltung seiner EKB leisten, es sei denn, wir haben ausdrücklich gegenüber dem Auftraggeber auf die Geltung unserer AGB verzichtet. Der Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gilt auch dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einzelnen Regelungspunkten unserer AGB keine gesonderte Regelung, oder unsere AGB keine Regelungen zu in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltenen Regelungen enthalten. 

1.3 Der Auftraggeber erkennt durch Annahme unserer Auftragsbestätigung oder der vertragsgegenständlichen Leistung ausdrücklich an, dass er auf seinen aus den Einkaufsbedingungen abgeleiteten Rechtseinwand, dass unsere AGB nicht gelten, verzichtet.

1.4 Sofern Rahmenverträge oder sonstige Verträge mit unserem Auftraggeber abgeschlossen sind, haben diese Vorrang. Sie werden dort, sofern keine spezielleren Regelungen getroffen sind, durch die vorliegenden AGB ergänzt.

1.5 Soweit im Folgenden von Schadensersatzansprüchen die Rede ist, sind damit in gleicher Weise auch Aufwendungsersatzansprüche i.S.v. § 284 BGB gemeint.

2. Auskünfte / Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers / Werbemittel/ Bearbeitungsrecht / Datenschutz

2.1 Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich unserer Leistungen durch uns erfolgen ausschließlich aufgrund unserer bisherigen Erfahrung. Sie stellen keinerlei Eigenschaftsvereinbarungen oder Garantien in Bezug auf unsere Leistungen dar. 

2.2 Eine Haftung für die Verwendbarkeit unserer Leistungen zu dem vom Aufraggeber in Aussicht genommenen Verwendungszweck übernehmen wir außerhalb der gesetzlich zwingenden Haftung nicht, soweit wir mit dem Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. 

2.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns als Mitwirkungspflicht und vertragliche Hauptpflicht alle für die Leistungserbringung benötigten Informationen, Daten und insbesondere Werbemittel rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen und alle Handlungen aus seiner Sphäre zeitgerecht und unentgeltlich zu erbringen, damit wir unsere Leistung vertragsgerecht erbringen können. Der Auftraggeber hat uns insbesondere unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen relevant sind und eine angemessene Arbeitsumgebung, technische Infrastruktur sowie die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. Der Auftraggeber gewährleistet insbesondere, dass von ihm bereitgestellte Werbemittel für eine ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen geeignet sind und insbesondere den vereinbarten technischen Anforderungen und Formaten entsprechen.

2.4 Wir sind nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Werbemittel nach Vertragsbeendigung aufzubewahren, es sei denn es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten. Wir sind ferner nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Werbemittel an diesen zurückzugeben.

2.5 Für den Fall, dass vom Auftraggeber bereitgestellte Werbemittel für eine ordnungsgemäße Durchführung unserer Leistung nach objektiven Kriterien nicht geeignet sind (z.B., weil diese nicht den vereinbarten technischen Anforderungen und Formaten entsprechen), sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Werbemittel für eine ordnungsgemäße Durchführung unserer Leistung zu bearbeiten. In Hinblick auf Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbemittel als Werbung zu kennzeichnen. Derartige Bearbeitungsleistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfanges sind und auf eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers zurückzuführen sind, werden mangels abweichender Vereinbarung auf der Basis unserer jeweils gültigen allgemeinen Preislisten für derartige Leistungen unserseits ausgeführt und sind vom Auftraggeber zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung entsprechend zu zahlen.

2.6 Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“). Einzelheiten regelt eine separate Datenschutzvereinbarung, soweit diese nach einschlägigen Datenschutzregelungen abzuschließen ist.

3. Leistungsgegenstand (Leistungsumfang) / Garantie/ Abnahme

3.1 Wir erbringen unsere Leistungen als Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Hierzu gehören Medialeistungen und (Tech-) Consulting, Audits & Assessments.

Zu Medialeistungen zählen insbesondere:
  • Social Media
  • Search (SEA)
  • Retail Media
  • YouTube & Video
  • Affiliate Marketing
  • Core & Technical SEO
  • Display, Native & Mobile Ads
  • Programmatic TV, Cinema & Audio
  • OOH / DOOH (Out-of-Home / Digital Out-of-Home)
  • Direct Marketing
  • High Engagement Ads
  • App Performance

Zu (Tech-) Consulting, Audits & Assessments zählen insbesondere:
  • Implementation & 1st Level Support (u.a. Tag Management, Analytics, Consent Management, Cloud, CRM, CDP, CDH*)
  • Trainings & Workshops
  • Advanced Analytics (u.a. Value Predictions, Churn Predictions, Media Mix Modelling)
  • Dashboarding & Reporting
  • Tech Reselling (u.a. GMP, CMP, Cloud, Dashboarding)
  • (Web) Development
  • Marketing Automation (u.a. Campaign Optimization, Ad Optimization)
  • Gen-AI & ML Solutions
  • Product Feed Optimization
  • PIA Media Customer Portal

*GMP = Google Marketing Platform, CRM = Customer Relationship Management, CDP = Customer Data Plaform, CDH = Customer Data Hub

Die Übernahme der Betreiberverantwortlichkeit ist nicht Vertragsgenstand. Ein Leistungserfolg ist nicht geschuldet. Leistungsgegenstand ist dabei ausschließlich das Bemühen unsererseits in Form einer Leistung im Sinne von § 611 BGB.

3.2 Art, Umfang, Zeitplan und Qualitätsanforderungen der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag und ggf. einer schriftlichen Leistungsbeschreibung. Soweit im Rahmen der Dienstleistungen Software-Komponenten, Dashboards, Frontends oder sonstige digitale Services eingebunden oder zur Verfügung gestellt werden, übernimmt PIA Media keine Garantie und keine verschuldensunabhängige Haftung für deren unterbrechungsfreie Erreichbarkeit, bestimmte Responsezeiten oder eine zugesicherte Uptime. Für Einschränkungen der Erreichbarkeit, insbesondere durch technische Störungen, Wartungsarbeiten, höhere Gewalt, Fremdverschulden oder sonstige Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, übernehmen wir keine Haftung. Die Erreichbarkeit und etwaige Supportleistungen werden ausschließlich zu den üblichen Geschäftszeiten und nach Maßgabe von „bestem Wissen und Gewissen“, d. h. nach fachlicher Sorgfalt und im Rahmen der wirtschaftlichen und organisatorischen Möglichkeiten der PIA Media erbracht. Eine garantierte Erreichbarkeit oder Supportleistung außerhalb von Werktagen (insbesondere an Wochenenden oder Feiertagen) besteht nicht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zu Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. 9 dieser AGB.

3.3 Soweit der Auftraggeber mit uns für einen bestimmten Zeitraum eine Zielgröße hinsichtlich der Anzahl von Pageimpressions/Clicks vereinbart, schulden wir nicht das Erreichen dieser Zielgröße als Erfolg, sondern verpflichten uns, die Leistungen nach bestem Wissen und fachlicher Sorgfalt (im Sinne eines Dienstvertrages gemäß § 611 BGB) zu erbringen, sodass das Erreichen der Zielgröße angestrebt, aber nicht garantiert wird. Das Erbringen einer bestimmten Anzahl von Pageimpressions/Clicks ist ausdrücklich nicht geschuldet. Eine Vergütungsminderung kommt nur in Betracht, wenn wir das geschuldete Bemühen nicht nachweislich erbracht haben. 

3.4 Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen, sofern dadurch die Interessen des Auftraggebers nicht unzumutbar (z.B. durch mangelnde Qualifikation des Subunternehmers) beeinträchtigt werden.

3.5 Eine verschuldensunabhängige Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir schriftlich eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet haben. 

3.6 Soweit im Falle einer Werkleistung eine Abnahme unserer Leistung zu erfolgen hat, muss diese zum vereinbarten Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung über die Abnahmebereitschaft unsererseits unverzüglich durchgeführt werden. Der Auftraggeber darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels, d.h. eines solchen, der sich nicht auf die Funktionstauglichkeit des Werkes auswirkt, nicht verweigern.

4. Vertragsschluss

4.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusagen enthalten oder sonst wie die Verbindlichkeit mit dem Auftraggeber ausdrücklich vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen durch den Auftraggeber und kein verbindliches Angebot unsererseits. 

Der Auftraggeber ist an seine Bestellung als Vertragsantrag 14 Kalendertage – bei elektronischer Bestellung 5 Werktage (jeweils an unserem Sitz) – nach Zugang der Bestellung bei uns gebunden, soweit der Auftraggeber nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch uns rechnen muss (§ 147 BGB). Dies gilt auch für Nachbestellungen des Auftraggebers.

4.2 Ein Vertrag kommt – auch im laufenden Geschäftsverkehr – erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Auftraggebers schriftlich oder in Textform (d.h. auch per Telefax oder E-Mail) durch Auftragsbestätigung bestätigen. 

Die Auftragsbestätigung gilt nur unter der Bedingung, dass noch offene Zahlungsrückstände des Auftraggebers beglichen werden und dass eine durch uns oder in unserem Auftrag unverzügliche vorgenommene Kreditprüfung des Auftraggebers ohne negative Auskunft bleibt.

Bei Leistung innerhalb der angebotsgegenständlichen Bindungsfrist des Auftraggebers kann unsere Auftragsbestätigung durch unsere Leistung ersetzt werden, wobei die Erbringung der Leistung maßgeblich ist. 

4.3 Der Auftraggeber hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich oder in Textform auf etwaige besondere Anforderungen an unsere Leistungen hinzuweisen. Solche Hinweise erweitern jedoch nicht unsere vertraglichen Verpflichtungen und Haftung.

5. Leistungstermine und -fristen

5.1 Verbindliche Leistungstermine und/oder -fristen müssen ausdrücklich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren (ca., etwa, etc.) Leistungsterminen und -fristen bemühen wir uns, diese nach besten Kräften einzuhalten.

5.2 Leistungstermine bzw. Leistungsfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Auftraggeber , mangels solcher 10 Werktage an unserem Sitz nach Zugang der Bestellung des Auftraggebers bei uns und Annahme derselben durch uns, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrages geklärt sind und alle sonstigen vom Auftraggeber zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen, insbesondere vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheiten und notwendige Mitwirkungsleistungen vollständig geleistet sind. 

5.3 Geraten wir in Leistungsverzug, muss der Auftraggeber uns zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen zur Leistung setzen. Verstreicht diese fruchtlos, bestehen Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung – gleich aus welchem Grunde – nur nach Maßgabe der Regelung in Ziff.  9.

6. Höhere Gewalt / Vorleistungen von Unterlieferanten (insbesondere Publishern)

6.1 Treten Ereignisse Höherer Gewalt (d.h. außergewöhnliche, betriebsfremde, von außen herbeigeführte, unvorhersehbare und nicht vermeidbare Ereignisse) ein oder erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen für die Erbringung unserer geschuldeten vertragsgegenständlichen Leistungen, etwaige Leistungen unserer Unterlieferanten (insbesondere Publishern) trotz ordnungsgemäßer und ausreichender Eindeckung vor Vertragsschluss mit dem Auftraggeber entsprechend der Quantität und der Qualität aus unserer Liefer- oder Leistungsvereinbarung mit dem Auftraggeber (kongruente Eindeckung) nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, so werden wir den Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder in Textform informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Leistung, um die Dauer der Behinderung herauszuschieben und/oder bei Ereignissen von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von länger als 14 Kalendertagen) wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht eine Leistungsgarantie übernommen haben. Der Höheren Gewalt stehen unter den gleichen Bedingungen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, Epidemien und/oder Pandemien, Krieg (im Inland und/oder Ausland), allgemeine Ausgangsperren und/oder Kontaktverbote, sowie unverschuldete Betriebsbehinderungen – z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden – und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind und für uns bei Vertragsschluss nicht konkret vorhersehbar waren. Mit der vorstehenden Leistungsfreiheit entfällt auch die Verpflichtung unsererseits zur Leistung von Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Pönalen (insbesondere Vertragsstrafen und/oder Schadenspauschalen).

6.2 Ist ein Leistungstermin oder eine Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Ziff. 6.1 der vereinbarte Termin oder die Frist überschritten, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 14 Kalendertagen wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen.

6.3 Vorstehende Regelung gemäß Ziff. 6.2 gilt entsprechend, wenn aus den in Ziff. 6.1 genannten Gründen auch ohne vertragliche Vereinbarung eines festen Leistungstermins oder einer fest vereinbarten Leistungsfrist dem Auftraggeber ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist. 

7. Mängelrüge / Pflichtverletzung in Form von Schlechtleistung 

7.1 Erkennbare Mängel unserer Leistung sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch 12 Kalendertage nach Leistungserbringung uns gegenüber schriftlich oder in Textform zu rügen. Eine nicht frist- oder formgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Auftraggebers aus Pflichtverletzung wegen erkennbarer Schlechtleistung aus. Dies gilt nicht im Falle vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns unsererseits, oder unserer Erfüllungsgehilfen, im Falle der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit oder Übernahme einer Garantie oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

7.2 Die Anerkennung einer pflichtwidrigen Leistung durch uns bedarf stets einer ausdrücklichen Anerkennungserklärung unsererseits.

8. Vergütung / Zahlungsbedingungen / Unsicherheitseinrede

8.1 Die Vergütung wird in einem gesonderten Vertragsteil (Angebot / Auftragsbestätigung) festgelegt. Alle Vergütungen verstehen sich, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart in EURO netto Kasse (= ohne jeden Abzug).

8.2 Andere Zahlungsmethoden als Banküberweisung bedürfen gesonderter, ausdrücklicher Vereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber.

8.3 Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfanges sind, werden mangels abweichender Vereinbarung auf der Basis unserer jeweils gültigen allgemeinen Preislisten für derartige Leistungen unserseits ausgeführt. 

8.4 Wir sind berechtigt, die vereinbarte Vergütung anzupassen, sofern sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten (insbesondere Personal‑, Technologie‑ oder Drittanbieterkosten) nach Vertragsschluss nicht nur unerheblich erhöhen und diese Kostensteigerung unsere vertragsgegenständlichen Leistungen unmittelbar oder mittelbar beeinflusst.

Eine Anpassung ist erstmals nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsschluss zulässig und nur, wenn sich die nachweisbaren Gesamtkosten um mehr als 5 % erhöht haben. Die Anpassung ist auf maximal 10 % der ursprünglich bzw. zuletzt vereinbarten Vergütung pro Anpassungszeitraum (d.h. 12 Monate seit letzter Anpassung) begrenzt. Eine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei einzelnen oder aller der vorgenannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung für die Lieferung aufgehoben wird (Saldierung)

Kostenreduzierungen sind in entsprechender Anwendung weiterzugeben. Der Auftraggeber wird über jede Anpassung mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform informiert.

8.5 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

8.6 Mit Eintritt des Zahlungs-Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem bei Fälligkeit der Zahlungsforderung jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

8.7 Bei vereinbarter Überweisung gilt als Tag der Zahlung das Datum des Geldeinganges bei uns oder der Gutschrift auf unserem Konto bzw. auf dem Konto der von uns spezifizierten Zahlstelle. 

8.8 Werden Zahlungsbedingungen vom Auftraggeber nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt oder erkennbar, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, so sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einzustellen und für noch ausstehende Leistungen Vorauszahlungen oder Stellung einer Bankbürgschaft eines deutschen, dem Einlagensicherungsfonds angeschlossenen Kreditinstitutes zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung von solchen Sicherheiten – unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte – vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle durch die Nichtausführung des Vertrages entstehenden Schäden zu ersetzen.

8.9 Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Auftraggebers besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt entsprechend, wenn der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch im Synallagma (also im Gegenseitigkeitsverhältnis zweier Leistungen beim mit uns geschlossenen Vertrag) mit dem unsrigen Anspruch steht und die Verletzung einer Hauptleistungspflicht durch uns betrifft.

8.10 Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Auftraggeber nur insoweit ausgeübt werden, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

8.11 Eingehende Zahlungen des Auftraggebers werden zunächst zur Tilgung der Kosten, dann der Zinsen und schließlich der Hauptforderungen nach ihrem Alter verwendet.

Eine entgegenstehende Bestimmung des Auftraggebers bei der Zahlung ist unbeachtlich.

8.12 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung, gleichgültig auf welchem Wege sie geleistet wird, ist ausschließlich der Tag der Buchung auf unserem Konto maßgebend. 

9. Haftungsausschluss/-begrenzung

9.1 Wir haften vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

9.2 Vorstehender Haftungsausschluss gemäß Ziff. 9.1 gilt nicht:
  • für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;
  • für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Auftraggeber vertrauen darf.
  • im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
  • soweit wir die Garantie für das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB übernommen haben;
  • bei gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

9.3 Im Falle, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehender Ziff. 9.2, dort 1, 3, 4, 5 Spiegelstrich vorliegt, ist unsere Haftung der Höhe nach auf maximal EUR 100.000,– je Schadensfall und EUR 200.000, — insgesamt pro Vertragsjahr begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. 

9.4.Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß der vorstehenden Ziff. 9.1 bis 9.3 und Ziff. 9.5 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Organe, unserer leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie unseren Subunternehmern.

9.5 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz aus diesem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben und bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklichen übernommenen Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht, oder im Falle, dass gesetzlich zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt.

9.6 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10. Bereitgestellte Informationen, Daten und insbesondere Werbemittel / Nutzungsrecht an bereitgestellten Informationen, Daten und insbesondere Werbemitteln / Freistellung/ Unterbrechung der Leistung

10.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass sämtliche von ihm bereitgestellte Informationen, Daten und insbesondere Werbemittel nicht gegen geltendes Recht und Schutzrechte Dritter verstoßen.

10.2 Soweit die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Daten und insbesondere Werbemittel durch Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte des Auftraggebers geschützt sind, räumt der Auftraggeber uns das unwiderrufliche, übertragbare, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzte Recht ein, die bereitgestellten Informationen, Daten und insbesondere Werbemittel in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten unentgeltlich beliebig zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen sowie zu ändern und zu bearbeiten.

10.3 Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen vorstehende Ziff. 10.1, so stellt er uns hinsichtlich aller Schäden, Kosten und Aufwendungen (Hinsichtlich Kosten und Aufwendungen, soweit diese üblich, angemessenen und nachgewiesenen sind) frei. Der Einwand des Mitverschuldens (§ 254 BGB) bleibt unberührt.

10.4 Für den Fall, dass objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die von dem Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Daten und insbesondere Werbemittel gegen geltendes Recht und Schutzrechte Dritter verstoßen (z.B., weil wir von einem Dritten wegen einer Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen werden), sind wir – soweit wir den Auftraggeber hierüber unverzüglich unterrichten – berechtigt, die Erbringung der von uns geschuldeten Leistung für die Dauer des vorgenannten Verdachts zu unterbrechen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall auf eigene Kosten nach seiner Wahl entweder für uns das erforderliche Nutzungsrecht an den verletzten Rechten beschaffen oder Informationen, Daten und insbesondere Werbemittel bereitstellen, welche nicht gegen geltendes Recht und nicht gegen Schutzrechte Dritter verstoßen.

11. Urheber- und Nutzungsrechte 

11.1 Der Auftraggeber erhält bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Vertragspflichten das Recht zur vertragsgemäßen Nutzung unserer Leistungen.

11.2 Sämtliche Urheber-, Patent- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte unserer Leistungen verbleiben bei uns, sofern nicht ausdrücklich und etwas anderes vereinbart ist. 

11.3 Soweit bei uns im Rahmen der Vertragsdurchführung schutzrechtsfähige Erfindungen entstehen, werden wir dem Aufraggeber hieran ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zu wirtschaftlich bevorzugten Bedingungen einräumen. Das Recht des Auftraggebers auf Erhalt aller erfindungsgegenständlichen Rechten für den Fall, in dem die Herbeiführung der Erfindung eine Hauptvertragspflicht unsererseits ist, bleibt unberührt.

12. Geheimhaltung/ Datenschutz

12.1 Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung solcher Tatsachen, Unterlagen und Kenntnisse, die ihnen im Zuge der Durchführung der geschäftlichen Beziehungen zur Kenntnis gelangen und technische, finanzielle, geschäftliche oder marktbezogene Informationen beinhalten, sofern die jeweils andere Partei die jeweilige Information als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat (nachfolgend insgesamt vertrauliche Informationen). Die Parteien werden die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der vertragsgemäßen Umsetzung und Durchführung der Vertragsbeziehung sowie der hierauf beruhenden Einzelverträge verwenden.

12.2 Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte bedarf der ausdrücklichen und vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

12.3 Die Geheimhaltungspflicht gemäß obiger Ziff. 12.1 besteht nicht, soweit die jeweilige vertrauliche Information nachweislich:
  1. Beide Vertragsparteien sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Ein wichtiger Grund, der PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
  2. Die vertraglich vereinbarten Werbeflächen wurden so verändert, dass die vertragsgemäße Platzierung der Werbemittel beeinträchtigt wird;
  3. Der Anbietende hat ohne Zustimmung von PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH die ihm zur Verfügung gestellten Daten verändert;
  4. Der Anbietende hat Werbemittel entgegen den Bestimmungen von Ziffer 4 platziert;
  5. Durch ein Verhalten des Anbietenden, dass nicht den Grundsätzen von Treu und Glauben entspricht, werden bestehende Vertragsbeziehungen zwischen PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH und deren Vertragspartnern ernsthaft gefährdet;
  6. Der Anbietende kommt einer Vertragspflicht trotz erfolgter Abmahnung durch PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach;
  7. PIA Media GmbH bzw. PIA Media MUC GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH ist ein Festhalten am Vertrag aus einem sonstigen, in der Person des Anbietenden liegenden Grund, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen nicht mehr zumutbar, beispielsweise, weil Umstände in der Person des Anbietenden vorliegen, welche befürchten lassen, dass dieser seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag dauerhaft nicht mehr nachkommen kann. Die Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts schließt weitergehende Schadensersatzansprüche und/oder gesetzliche Rücktrittsrechte nicht aus.

12.4 Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten unter Einhaltung der jeweils geltenden Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung).

12.5 Im Hinblick auf personenbezogene Daten des Auftraggebers werden wir die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen wahren. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden von uns erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, wenn, soweit und solange dies für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung des Vertrages mit dem Auftraggeber erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erfordert oder erlaubt, oder der Auftraggeber eingewilligt hat. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertrages mit dem Auftraggeber die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kontaktdaten der Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, E-Mail-Adressen, etc.) auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO erforderlich ist. Wir sind insbesondere berechtigt, die Daten an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertrages (z.B. für Lieferung, Rechnungsstellung oder Kundenbetreuung) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO oder Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO erforderlich ist. Wir werden diese Daten ferner ggf. auch zum Zwecke der Forderungsdurchsetzung im Einklang mit Art. 6 Abs. 1 lit. b) und/oder f) DSGVO an Dritte (z.B. Inkasso-Unternehmen) weiterleiten.

12.6 Unsere Datenschutzhinweise sind abrufbar unter https://piamedia.com/de/privatsphaere-einstellungen/ 

12.7 Soweit wir im Rahmen der Erfüllung des Vertrages personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeiten, werden wir die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungserbringung oder anderer schriftlicher Weisungen des Auftraggebers und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung werden die Parteien in einer gesonderten „Vereinbarung über eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag“ festlegen. Diese geht in ihrem Anwendungsbereich den Regelungen dieser AGB vor.

13. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht

13.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mangels anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. 

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist – der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen uns und dem Auftraggeber, die zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864 / 2007 führen können.  Wir sind jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

13.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO Nr. 864 / 2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche A

14. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens / Schriftform / Salvatorische Klausel

14.1 Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Auftraggebers oder dessen trotz Mahnung unsererseits nicht auf Zurückbehaltungsrechten oder sonstigen Rechten beruhende Zahlungseinstellung berechtigen uns, für den Fall, dass sich der Auftraggeber uns gegenüber zu diesem Zeitpunkt im Zustand einer Pflichtverletzung befindet, jederzeit von dem Vertrag zurückzutreten, soweit der Auftraggeber zu diesem Zeitpunkt eine Vertragspflichtverletzung begeht oder die Vertragserfüllung von der vorherigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung abhängig zu machen. Bei Dauerschuldverhältnissen sind wir anstelle des Rücktritts zur fristlosen Kündigung berechtigt. § 314 BGB (Kündigung bei Dauerschuldverhältnisses) bleibt unberührt. Ist unsere Leistung bereits erfolgt, so wird die Gegenleistung in den vorgenannten Fällen sofort fällig.

14.2 Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und 

Stand: April 2026